Tabellen und Vorlagen zum Ausdrucken
Alle Tabellen aus diesem Ratgeber als kostenlose PDF mit Ladenlotse-Logo.
PDF herunterladenEine Temperaturliste dokumentiert, wann du an welcher Messstelle welchen Wert gemessen hast und wie du auf Abweichungen reagiert hast. Trage mindestens Datum, Uhrzeit, eindeutige Gerätekennung, Messart, Messwert und prüfende Person ein. Die zulässigen Werte und Kontrollabstände legst du passend zu Waren, Herstellerangaben und betrieblichem Eigenkontrollkonzept fest.
Die folgende Vorlage lässt sich kostenlos kopieren. Sie ist eine anpassbare Arbeitshilfe für deinen Laden und ersetzt weder die tatsächliche Messung noch die Bewertung auffälliger Ware.
Welche Temperatur ist richtig
Für einen Kühlschrank mit unterschiedlichen Lebensmitteln gibt es keinen universellen Wert, der automatisch für das gesamte Sortiment gilt. Prüfe die Lagerbedingungen der Produkte und die einschlägigen Vorgaben. Stelle sicher, dass auch die anspruchsvollste darin gelagerte Ware unter geeigneten Bedingungen bleibt.
Bei tiefgefrorenen Lebensmitteln im Anwendungsbereich der TLMV gilt grundsätzlich eine Produkttemperatur von −18 °C oder kälter. § 2 Absatz 4 nennt begrenzte Abweichungen unter bestimmten Vertriebsbedingungen. Daraus solltest du keinen normalen Betriebssollwert von −15 °C ableiten. Geräteeinstellung und Messverfahren müssen eine geeignete Lagerung ermöglichen. TLMV § 2: Anforderungen an das Herstellen und Behandeln
Unterscheide dabei den angestrebten Betriebswert, eine frühzeitige betriebliche Warnschwelle und einen fachlich festgelegten Grenzwert. Wenn du mehrere Schwellen verwendest, muss das Team wissen, welche Handlung jeweils folgt. Übernimm keine Temperatur aus einer Mustertabelle, ohne ihren Bezug zur Ware zu prüfen.
Geräteeinstellung Lufttemperatur und Produkttemperatur
| Angabe | Was sie beschreibt | Wichtige Grenze |
|---|---|---|
| Eingestellter Sollwert | Gewünschte Einstellung am Gerät | Belegt nicht die tatsächlich erreichte Temperatur. |
| Lufttemperatur | Temperatur am Sensor oder Thermometer im Gerät | Kann je nach Messort, Türöffnung und Abtauphase schwanken. |
| Produkttemperatur | Temperatur des untersuchten Lebensmittels | Benötigt ein geeignetes und hygienisch angewendetes Messverfahren. |
Schreibe deshalb nicht nur „Kühlschrank 5 °C“. Eintrag und Geräteblatt sollen erkennen lassen, ob die Anzeige des Luftsensors oder eine gesonderte Produktmessung gemeint ist. Eine Infrarotmessung an einer Oberfläche belegt beispielsweise keine Kerntemperatur.
Lege Messort und Messverfahren vorher fest. Beachte die Anleitung des Thermometers, ausreichende Messzeit und die hygienische Handhabung. Bei einer Produktmessung darf die Prüfung nicht selbst zur Verunreinigung führen. Ein falsch platziertes Thermometer liefert zwar eine Zahl, aber möglicherweise keine brauchbare Aussage über die relevante Lagerzone.
Vor der ersten Eintragung ein Geräteblatt anlegen
Kennzeichne jedes Gerät eindeutig, etwa „K1 – Kühlregal Shop“. Derselbe Name gehört auf das Gerät und in die Unterlagen. Bei mehreren Filialen ergänzt du den Standort. Änderungen am Sortiment oder am Gerät können eine Anpassung des Prüfplans erfordern.
| Stammdatum | Eintrag für deinen Betrieb |
|---|---|
| Filiale und Gerätekennung | ____________________ |
| Gelagerte Waren oder Warengruppen | ____________________ |
| Messart und genauer Messort | ____________________ |
| Verwendetes Messgerät | ____________________ |
| Sollbereich und gegebenenfalls Warnschwelle | ____________________ |
| Maßgeblicher Grenzwert mit fachlicher Grundlage | ____________________ |
| Kontrollzeitpunkte oder Auslöser | ____________________ |
| Zuständigkeit und Vertretung | ____________________ |
| Vorgehen bei Abweichung und erreichbare Ansprechperson | ____________________ |
Wie oft du messen musst
Die erforderliche Häufigkeit hängt von den betrieblichen Risiken und den anwendbaren Anforderungen ab. Eine manuelle Tageskontrolle ist nicht für jeden Betrieb und jedes Gerät automatisch ausreichend. Zusätzliche Prüfungen können beispielsweise bei Störungen oder nach auffälligen Messwerten nötig sein.
Für Tiefkühltransporte und bestimmte Lagereinrichtungen bestehen besondere Anforderungen an regelmäßige Temperaturaufzeichnungen. Für Einzelhandelsverkaufsmöbel und bestimmte kleine Reservevorratslager gibt es Ausnahmen. Prüfe deshalb zuerst, unter welche Regelung dein Gerät fällt. Eine einfache Papierliste oder App ersetzt kein vorgeschriebenes Aufzeichnungsgerät. TLMV § 2a: LufttemperaturmessungVerordnung (EG) Nr. 37/2005, Artikel 2 und 3
Kopierbare Temperaturliste
Filiale: __________ Gerätekennung: __________ Monat/Jahr: __________
Messart und Messort laut Geräteblatt: __________ Zulässiger Bereich beziehungsweise Grenzwert: __________
| Datum und Uhrzeit | Messwert °C | Person | Bewertung und Maßnahmenverweis |
|---|---|---|---|
| __________ | ______ | ______ | ____________________ |
| __________ | ______ | ______ | ____________________ |
| __________ | ______ | ______ | ____________________ |
| __________ | ______ | ______ | ____________________ |
| __________ | ______ | ______ | ____________________ |
Verwende für weitere Zeitpunkte zusätzliche Zeilen. Soll- oder Grenzwerte gehören in die Vorgabe, nicht als Ersatz für den tatsächlich gemessenen Wert in die Messwertspalte. Leere Zeilen bedeuten nicht automatisch, dass keine Kontrolle erforderlich war.
Für eine Abweichung ergänzt du ein separates Ereignisblatt: Kennung __________; Erstwert und Zeit __________; betroffene Ware __________; Sofortmaßnahme __________; informierte Person und Zeit __________; weitere Prüfung __________; Nachmessung mit Messart und Zeit __________; Entscheidung über Ware __________; Abschluss durch __________.
So füllst du die Liste richtig aus
Lies den Wert zur tatsächlichen Kontrollzeit ab und trage ihn unmittelbar ein. Achte auf das Vorzeichen: −18 °C und +18 °C sind keine kleine Schreibabweichung. Prüfe danach den Messwert anhand der Vorgaben für genau diese Messstelle.
Bei einem unauffälligen Ergebnis genügt der vorgesehene Status. Bei einer Abweichung gibst du einen Verweis auf das Ereignisblatt an. So bleibt die Monatsliste übersichtlich, während die Maßnahme trotzdem auffindbar ist.
Eine unterlassene Messung darf nicht nachträglich mit einem geschätzten Wert gefüllt werden. Halte die Lücke fest und veranlasse die notwendige Kontrolle. War dagegen nur die Eingabe falsch, korrigierst du nachvollziehbar mit Anlass, Zeitpunkt und verantwortlicher Person. Auf Papier sollte der ursprüngliche Eintrag lesbar bleiben.
Was bei einer Temperaturabweichung passiert
Ein auffälliger Wert löst eine Handlung aus. Prüfe zunächst, ob Messstelle, Messart und Ablesung stimmen. Dokumentiere den ursprünglichen Wert trotzdem. Sichere betroffene Ware nach deinem betrieblichen Verfahren und informiere die dafür verantwortliche Person. Bei ungeklärter Sicherheit darf die Ware nicht einfach weiterverkauft werden.
Für die Bewertung können Dauer der Abweichung, betroffene Lebensmittel, Produktmessungen und Lagerungsverlauf wichtig sein. Ein später normaler Luftwert macht eine frühere problematische Lagerung nicht automatisch ungeschehen. Auch Umlagern allein ist keine Freigabeentscheidung.
Fiktives Beispiel: Für K1 ist im betrieblich festgelegten Prüfplan eine Warnschwelle von +5 °C für die Luftmessung eingetragen. Um 09:10 Uhr werden +8,2 °C gemessen. Die verantwortliche Person wird informiert; betroffene Ware wird bis zur Bewertung vom Verkauf getrennt. Um 09:35 Uhr ergibt eine Nachmessung +4,6 °C. Beide Werte bleiben erhalten. Die Entscheidung über die Ware wird gesondert anhand der benötigten Informationen getroffen. Die Zahlen sind keine allgemeine Temperaturvorgabe.
Monatsablage und Aufbewahrung
Prüfe beim Monatsabschluss fehlende Einträge und offene Ereignisse. Lege Messliste, zugehörige Maßnahmen und das gültige Geräteblatt gemeinsam oder mit eindeutigen Verweisen ab. Ein PDF ohne die zugehörige Störungsbearbeitung kann ein unvollständiges Bild ergeben.
Für Aufzeichnungen nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 37/2005 gilt mindestens ein Jahr, je nach Art und Haltbarkeit länger. Diese Spezialregel ist keine universelle Frist für jede Kontrollliste. Für deine übrigen Unterlagen müssen die jeweils einschlägigen Anforderungen berücksichtigt werden. Verordnung (EG) Nr. 37/2005, Artikel 2 und 3
Häufige Fragen
Reicht die Temperaturanzeige am Kühlschrank
Sie kann Teil der vorgesehenen Lufttemperaturkontrolle sein, wenn Messort, Eignung und betriebliches Verfahren passen. Sie ersetzt keine erforderliche Produktmessung und keine weitergehende vorgeschriebene Aufzeichnung.
Darf ich mehrere Kühlgeräte in einer Liste führen
Ja, sofern jeder Eintrag eindeutig einem Gerät und dessen Vorgaben zugeordnet ist. Bei unterschiedlichen Grenzwerten sind getrennte Geräteblätter besonders hilfreich.
Was trage ich während einer Abtauphase ein
Den tatsächlich gemessenen Wert und die beobachteten Umstände. Ob die Abweichung akzeptabel ist und weitere Prüfungen braucht, ergibt sich aus dem Verfahren für das Gerät und die Waren. Schreibe keinen niedrigeren Ersatzwert hinein.
Ist eine digitale Liste automatisch HACCP konform
Eine Liste unterstützt die Dokumentation. Für die betriebliche Eigenkontrolle gehören unter anderem die Ermittlung relevanter Gefahren, geeignete Maßnahmen und deren Überprüfung zusammen. Die Wahl des Dateiformats übernimmt diese fachliche Arbeit nicht. IHK Pfalz: Grundzüge des HACCP-Konzepts
Kann ich eine Nachmessung als Korrektur eintragen
Nein, wenn sie eine neue Messung zu einer anderen Zeit ist. Eine Eingabekorrektur berichtigt einen Fehler; eine Nachmessung dokumentiert einen zusätzlichen tatsächlichen Wert. Beides muss unterscheidbar bleiben.
Temperaturdokumentation mit Ladenlotse
Ladenlotse unterstützt Messstellen mit Obergrenze, einen Tagesmesswert je Messstelle, begründete Korrekturen und Monats-PDFs. Benötigst du mehrere Messungen am Tag oder zusätzliche Nachmessungen, brauchst du dafür einen ergänzenden geeigneten Nachweis. Eine Korrektur des Tageswerts ersetzt keine Messreihe. Eine automatische Temperaturmessung wird auf der Produktseite nicht zugesagt. Ladenlotse: Temperaturdokumentation