Tabellen und Vorlagen zum Ausdrucken
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PDF herunterladenEine betriebliche Abschreibeliste hält fest, welche Ware du wann, in welcher Menge und aus welchem Grund aus dem Verkauf genommen hast. Wenn du zusätzlich Beträge erfasst, muss ihre Grundlage klar sein. Artikel, Einheit, Grund, verantwortliche Person und gegebenenfalls Belegbezug machen die Liste später nachvollziehbar. Die kostenlose Vorlage in diesem Artikel kannst du für deinen Laden übernehmen.
Was mit Warenabschreibungen gemeint ist
Im Ladenalltag werden aussortierte Waren häufig als Abschriften oder Warenabschreibungen bezeichnet. Dazu können nicht verkaufte Backwaren, beschädigte Verpackungen oder verdorbene Lebensmittel gehören. Der Begriff beschreibt hier die operative Erfassung eines Warenabgangs oder Verlusts.
Die steuerliche Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, betrifft dagegen die Verteilung von Kosten länger nutzbarer Wirtschaftsgüter über ihre Nutzungsdauer. Ein abgeschriebener Kühlschrank und drei übrig gebliebene Brötchen sind deshalb unterschiedliche Vorgänge. Eine interne Verlustliste legt weder die steuerliche Bewertung noch die passende Buchung fest. Einkommensteuergesetz § 7: Absetzung für Abnutzung
Rücksendungen, Spenden und andere Warenabgänge solltest du von entsorgter Ware trennen. Sie können andere Abläufe und Nachweise erfordern. Auch eine ungeklärte Inventurdifferenz ist noch kein dokumentierter Verderb und kein Beweis für Diebstahl.
Welche Angaben in die Liste gehören
| Angabe | Warum sie hilft |
|---|---|
| Filiale und tatsächliches Datum | Ordnet den Vorgang dem richtigen Standort und Zeitraum zu. |
| Artikel und gegebenenfalls Artikelnummer | Verhindert Verwechslungen ähnlicher Produkte. |
| Menge mit Einheit | Unterscheidet etwa Stück, Packung und Kilogramm. |
| Konkreter Grund | Macht Ursachen sichtbar und verhindert pauschale Sammelnotizen. |
| Umgang mit der Ware | Zeigt beispielsweise Entsorgung oder getrennte Bearbeitung einer Retoure. |
| Erfasser und gegebenenfalls Freigabe | Klärt Rückfragen und Zuständigkeiten. |
| Optional Stückbetrag und Betragsart | Macht die Rechnung verständlich. |
| Optional Beleg oder Ereignisnummer | Verbindet die Liste mit Lieferreklamation oder Kühlstörung. |
Nicht jeder Betrieb benötigt für jeden Vorgang dieselben Zusatzfelder. Entscheidend ist, dass die Liste euren Ablauf abbildet. Ein eindeutiger Artikelname und eine sauber erfasste Stückzahl sind hilfreicher als viele leere Felder ohne festgelegten Zweck.
Warenabschriften in fünf Schritten erfassen
1 Ware und Vorgang eindeutig feststellen
Prüfe, welche Ware tatsächlich betroffen ist. Trenne verkaufsfähige Bestände von aussortierten Artikeln, damit niemand versehentlich wieder einräumt. Bei Lebensmitteln erfolgt die Entscheidung über Sicherheit und Verkauf vor der wirtschaftlichen Erfassung. Die Liste ersetzt diese Entscheidung nicht.
2 Menge zählen und Einheit festlegen
Erfasse die Menge möglichst bei der Aussortierung. Nachträgliche Schätzungen sind fehleranfällig. Wenn ein Karton zwölf Flaschen enthält und zwei Flaschen beschädigt sind, lautet der Eintrag „2 Stück“ und nicht „1 Karton“. Nutzt ihr Kilogramm, muss das auch beim hinterlegten Betrag berücksichtigt werden.
3 Einen passenden Grund auswählen
Halte den Grund so konkret wie nötig. „Nicht verkauft am Tagesende“ kann bei Backwaren sinnvoll sein. „Verpackung beschädigt bei Lieferung“ führt dagegen zur Frage nach einer Reklamation. „Sonstiges“ sollte eine Erklärung bekommen.
Ein überschrittenes MHD macht Ware nicht automatisch unbrauchbar. Wenn ihr sie nach eurer betrieblichen Entscheidung aussortiert, beschreibt den tatsächlichen Vorgang, statt pauschal „verdorben“ einzutragen. Umgekehrt darf eindeutig verdorbene Ware nicht wegen eines noch gültigen Datums weiterverkauft werden. EFSA: Verbrauchsdatum oder MindesthaltbarkeitsdatumVerbraucherzentrale NRW: MHD und Verbrauchsdatum
4 Einen Betrag nur mit klarer Grundlage ergänzen
Lege vorher fest, was der Betrag bedeutet. Möglich ist ein interner Rechenbetrag, ein vereinbarter Abrechnungsbetrag oder eine andere ausdrücklich definierte Basis. Einkaufspreis, Verkaufspreis und steuerlicher Wert sind nicht austauschbar.
Wenn ihr solche Werte nutzt, bezeichnet sie eindeutig und klärt gegebenenfalls auch netto oder brutto. Fehlt eine verlässliche Grundlage, bleibt der Betrag zunächst offen. Ein leerer Betrag ist keine Null und gehört beim Abschluss auf die Prüfliste.
5 Vorgang abschließen und später prüfen
Notiere den vorgesehenen Umgang mit der Ware und den passenden Nachweis. Prüfe vor dem Wochenabschluss Mengen, Gründe und Doppelungen. Eine bereits erfasste Aussortierung darf nicht durch eine zusätzliche Notiz der Folgeschicht ein zweites Mal in die Summe eingehen.
Kostenlose Vorlage für deine Abschreibeliste
Anpassbare betriebliche Arbeitshilfe. Filiale: __________ Zeitraum von/bis: __________ Verantwortlich für Prüfung: __________
Einheitliche Betragsbasis dieses Blatts: __________ Falls unterschiedliche Grundlagen nötig sind, getrennte Blätter oder eindeutig getrennte Summen verwenden.
| Datum | Artikel | Menge und Einheit | Grund | Optionaler Betrag gesamt |
|---|---|---|---|---|
| ______ | __________ | ______ | __________ | ______ |
| ______ | __________ | ______ | __________ | ______ |
| ______ | __________ | ______ | __________ | ______ |
| ______ | __________ | ______ | __________ | ______ |
Zusatzangaben je Zeile beziehungsweise Vorgangsnummer: Stückbetrag __________; Erfasser __________; Umgang mit Ware __________; Belegbezug __________; geprüft durch __________; Korrekturhinweis __________.
In einer umfangreicheren Liste kannst du diese Zusatzangaben als eigene Spalten führen. Für eine kleine Papierliste genügt ein eindeutig zugeordneter Ergänzungsbereich. Wichtig ist, dass die Zuordnung auch später noch funktioniert.
Rechenbeispiel mit hinterlegten Stückbeträgen
Fiktives Beispiel: Ein Backshop arbeitet für eine interne Wochenauswertung mit festgelegten Rechenbeträgen. Diese Beträge sind hier ausdrücklich weder als Einkaufspreis noch als Verkaufspreis oder steuerlicher Wert definiert.
| Artikel | Menge | Interner Betrag je Stück | Rechnerischer Gesamtbetrag |
|---|---|---|---|
| Belegtes Brötchen A | 3 Stück | 0,65 € | 1,95 € |
| Snack B | 2 Stück | 1,10 € | 2,20 € |
| Backware C | 4 Stück | 0,45 € | 1,80 € |
| Summe | 9 Stück | — | 5,95 € |
Die Rechnung lautet pro Zeile: erfasste Stückzahl × hinterlegter Betrag. Für das erste Produkt ergibt sich 3 × 0,65 € = 1,95 €. Die Summe von 5,95 € ist ein interner Auswertungsbetrag. Sie beschreibt nicht automatisch den entgangenen Umsatz oder den tatsächlichen Gewinnverlust.
Ändert ihr den hinterlegten Betrag, muss bei älteren Aufzeichnungen weiterhin erkennbar sein, mit welchem Wert gerechnet wurde. Sonst kann derselbe Wochenbericht später eine andere Bedeutung bekommen. Prüfe bei digitalen Werkzeugen, wie historische Werte und Korrekturen behandelt werden.
Belegware ohne Bestandsführung
Für eine einfache Dokumentation brauchst du nicht zwingend einen laufend berechneten Lagerbestand. Du kannst die tatsächlich aussortierten Stücke mit Grund und gegebenenfalls Rechenbetrag erfassen. Das hilft etwa bei einem Backshop, in dem Restmengen unmittelbar am Tagesende gezählt werden.
Die Aussagekraft bleibt begrenzt: Aus fünf dokumentierten Reststücken lässt sich ohne weitere Daten nicht ableiten, wie viele Stücke geliefert, hergestellt oder verkauft wurden. Für eine Verlustquote brauchst du eine geeignete Bezugsgröße. Die Abschriftenliste allein ist keine Inventur.
Den Wochenabschluss vorbereiten
Lege einen klaren Wochenzeitraum fest und prüfe, ob alle vorgesehenen Tage bearbeitet wurden. „Kein Eintrag“ kann entweder „keine Abschrift“ oder „noch nicht erfasst“ bedeuten. Vereinbare deshalb einen eindeutigen Abschlussstatus für Tage ohne Vorgang.
Kontrolliere offene Beträge, unklare Einheiten und mehrfach erfasste Artikel. Gleiche relevante Reklamationen und Warenabgänge mit ihren Belegen ab. Dokumentiere spätere Berichtigungen mit Bezug zum ursprünglichen Vorgang. Ein Wochenabschluss sollte Nachträge nicht unsichtbar machen.
Bei der Auswertung beginne mit einer konkreten Frage: Bleibt ein bestimmter Snack wiederholt am selben Wochentag übrig? Tritt Verpackungsschaden bei einem Lieferweg häufiger auf? Vergleiche passende Zeiträume und gleiche Bewertungsgrundlagen. Ein höherer Eurobetrag allein erklärt noch nicht die Ursache.
Häufige Fragen
Muss jede Abschrift einen Eurobetrag haben
Für eine reine betriebliche Mengenauswertung kann die Stückzahl mit Grund genügen. Welche finanziellen und steuerlichen Nachweise zusätzlich gebraucht werden, hängt vom Vorgang und deiner Buchführung ab.
Darf ich verschiedene Einheiten zusammenzählen
Stück, Kilogramm und Kartons ergeben keine sinnvolle gemeinsame Mengensumme. Werte sie getrennt aus oder rechne anhand verlässlicher Umrechnungen in eine einheitliche Bezugsgröße um.
Gehören Retouren in dieselbe Liste
Du kannst sie im selben Arbeitsablauf erfassen, solltest sie aber als eigene Vorgangsart kennzeichnen. Eine mögliche Gutschrift darf nicht mit einer endgültigen Entsorgung verwechselt werden.
Ist die Liste ein ausreichender Nachweis für das Finanzamt
Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Stimme erforderliche Belege, Bewertung, Aufbewahrung und Buchung mit deiner Steuerberatung ab. Eine operative Liste kann Unterlagen ergänzen, ersetzt deren Prüfung aber nicht.
Was mache ich mit einer falschen Stückzahl
Berichtige sie nachvollziehbar und halte Anlass und Bezug fest. Prüfe auch, ob ein bereits erstellter Wochenbericht aktualisiert oder durch einen gekennzeichneten Nachtrag ergänzt werden muss.
Warenabschriften mit Ladenlotse festhalten
Ladenlotse unterstützt die Erfassung von Artikeln, Mengen und Gründen sowie eine Wochenübersicht mit PDF-Bericht. Der Wochenbeginn lässt sich einstellen; Einträge können nachbearbeitet werden. Die Produktseite sagt damit keine automatische Buchung oder steuerliche Bewertung zu. Ladenlotse: Warenabschriften